Anfragen & Anträge

Anträge und Anfragen von Mandatsträgern in Ortsbeiräten, Ausschüssen oder der Gemeindevertretung dienen dazu, Anliegen und Probleme der Bürger zu adressieren und politische Entscheidungen vorzubereiten.

Anfragen

an die Verwaltung dienen zur Vorbereitung von Anträgen und zur Klärung allgemeiner Fragen.

So geht's:

  1. Einreichung: Mandatsträger stellen die Anfrage (schriftlich) an die Verwaltung.
  2. Prüfung: Die Verwaltung prüft die Anfrage auf Vollständigkeit und Zuständigkeit.
  3. Bearbeitung: Die Zuständige bearbeiten die Anfrage und sammeln die notwendigen Informationen.
  4. Antwort: Die Verwaltung erstellt eine schriftliche Antwort und leitet diese an die Anfragenden weiter.
  5. Rückmeldung: Die Anfragenden können gegebenenfalls weitere Schritte einleiten oder Rückfragen stellen.

Anträge

ermöglichen es, Themen offiziell zu diskutieren, Lösungen zu erarbeiten und die Verwaltung zur Handlung aufzufordern.

So geht's

  1. Einreichung: Ein Gremium, Mandatsträger oder eine Fraktion reichen den Antrag ein.
  2. Beratung: Das Gremium (z.B. Ausschuss) berät darüber und gibt eine Empfehlung ab.
  3. Beschluss: Die Gemeindevertretung entscheidet über den Antrag.
  4. Umsetzung: Bei positivem Beschluss wird die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
  5. Kontrolle: Die Gemeindevertretung und ihre Gremien können bei Bedarf den Umsetzungsstatus abfragen.

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